NPO FONDS ist wieder DA

Achtung: Einreichtermine nicht übersehen!

Vom 21. Februar bis zum 30. April 2022 können Fördergelder für das 4. Quartal 2021 beantragt werden. Einreichen können alle Vereine, unabhängig davon, ob sie bereits früher den NPO Fonds in Anspruch genommen haben. Gefördert wird wieder auf zwei unterschiedliche Arten: Förderbare Kosten und der Struktursicherungsbeitrag.

  • Der Mindesteinnahmenausfall beträgt 10 % (im Vergleich zum 4. Quartal 2020) Gefördert werden maximal 90 % des darüber hinausgehenden Einnahmenausfalls.
  • Auch Kosten für Covid-19-Tests können gefördert werden.
  • Die Ansprüche müssen mindestens 250 EUR betragen, darunter erfolgt keine Auszahlung.
  • Der Struktursicherungsbeitrag beträgt 5 % der Einnahmen aus 2019, wird aber nur ausbezahlt, wenn auch Kosten in Höhe von zumindest 250 EUR gefördert werden.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE GERNE BEI DER EINREICHUNG